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Recycling und Ressourcenschonung

Auch die Gesetzgebung auf europäischer oder nationaler Ebene haben wir für Sie stets im Blick. Gerade im Bereich Recycling gab es durch die EU in den letzten Jahren einschneidende gesetzliche Anpassungen. So wurde im Jahr 2006 die WEEE-Richtlinie eingeführt, in Deutschland umgesetzt als Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Relevante Aussagen dieses Gesetzes sind:

  • Hersteller und „In-Verkehr-Bringer" haben die Entsorgung sicherzustellen.
  • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren etc. müssen gesondert gesammelt werden.
  • Fachgerechtes Recycling ist vorgeschrieben.
  • Die Umwelt soll durch fachgerechtes Recycling geschont werden.

Diese regulatorischen Anforderungen sehen wir nicht als zusätzlichen Aufwand, – sondern als positive Entwicklung der Ressourcenschonung und zeigen Ihnen Wege, diese Chance zu nutzen.

Anwendungsbeispiel

Herr Kostendruck nimmt seine Verantwortung sehr ernst und möchte das Bewusstsein seiner Mitarbeiter für Energieeffizienz schärfen. Er nimmt die Möglichkeit wahr und installiert einen kleinen Teil der Leuchtstoffröhren gemeinsam mit seinen Mitarbeitern. Dadurch kann er ihnen zeigen, wie schnell und einfach Energiesparen geht.
Herr Kostendruck hat die Ware inklusive Installation bestellt. Da er seine Mitarbeiter und die Arbeitsabläufe nicht weiter stören will, kommt unser Team nach Geschäftsschluss und installiert die bestellten Lösungen. Die alten Leuchten und Leuchtmittel werden von uns mitgenommen und fachgerecht entsorgt.
Das bedeutet für Herrn Kostendruck, dass er sich um nichts mehr kümmern muss. Nach der Installation bekommt er von uns ein Energie-Einsparungs-Zertifikat und kann der nächsten Stromrechnung entspannt entgegenblicken.

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